Unser Tipp: Vereinbaren Sie bei jedem Besuch einfach gleich den nächsten Termin.
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Der Zuschuss, den die gesetzlichen Krankenkassen für Zahnersatz (Kronen, Brücken, herausnehmbare Prothesen) bezahlen, ist höher, wenn im Bonusheft regelmäßige Zahnarztbesuche eingetragen sind. Um den höheren Zuschuss in Anspruch nehmen zu können, müssen gesetzlich Versicherte
zur Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt gehen. Die Termine der Bonusheftuntersuchungen müssen mindestens 4 Monate Abstand haben.
Stempel im Bonusheft | Was übernimmt die Krankenkasse? | Beispiel (Brücke) |
---|---|---|
Keine oder lückenhaft | Festzuschuss je nach Befund (Hälfte der Regelversorgung) | 350 Euro |
Letzte 5 Jahre | Zusätzlich 20% mehr | 420 Euro (70 Euro mehr) |
Letzte 10 Jahre | Zusätzlich weitere 10% mehr | 455 Euro (105 Euro mehr) |